Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) zum 01. Januar in Kraft getreten

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Das neue Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten.

Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.

Mehr Informationen zum Gesetzesumfang finden Sie auf unserer Themenseite (Link).

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