Datenschutz im Notariat

Externer Datenschutzbeauftragter für Rechtsanwälte und Notare

Datenschutz im Notariat

Externer Datenschutzbeauftragter für Rechtsanwälte und Notare

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es gibt erstmals eine europaweit geltende Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten für öffentliche Stellen:

„Verantwortliche benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, die im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln.“

Art. 37 Abs. 1 Buchst. a DSGVO

Notare sind nach § 1 BNotO Träger eines öffentlichen Amtes und gehören insoweit zu den öffentlichen Stellen im Sinne des Art. 37 DSGVO.

Sollte eine öffentliche Stelle seiner Verpflichtung einen Datenschutz-beauftragten zu benennen, nicht nachkommen, können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000.000 Euro bzw. 2 % des weltweiten Unternehmens-jahresumsatzes verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ein Verstoß gegen eine entsprechende Verpflichtung ist leicht zu erkennen, da der Datenschutzbeauftragte offiziell benannt und gegenüber der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden muss.

Gerne unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Notariat. Sprechen Sie uns an!

Kontakt

Team Informationssicherheit & Datenschutz
E-Mail: isms (at) dreyfield.de
Telefon: +49 (0) 89 12414-9020

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