ePrivacy-Verordnung

Europäische Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation

ePrivacy-Verordnung

Europäische Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation

Der europäische Gesetzgeber hat sich entschlossen, die geplante e-Privacy-Richtlinie durch eine e-Privacy-Verordnung zu ersetzen. Nachdem der deutsche Gesetzgeber bereits mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) zum 1. Dezember 2021 noch die europäischen Vorgaben aus der e-Privacy-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt hat, wird die künftige e-Privacy-Verordnung genau wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.

Die ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) regelt die Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste innerhalb der Europäischen Union und soll die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) ersetzen. Die ePrivacy-VO richtet sich vor allem an Unternehmen der Digitalwirtschaft und macht ihnen weitere Vorgaben im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die e-Privacy-Verordnung regelt dabei im Schwerpunkt die Vertraulichkeit der Kommunikation (Fernmeldegeheimnis), die Verarbeitung von Kommunikationsdaten (bisher Verkehrsdaten) und das Speichern und Auslesen von Informationen auf Endeinrichtungen (z.B. Cookies). Darüber hinaus soll sie den Schutz der Privatsphäre im Zusammenhang mit der Anzeige von Rufnummern und Endnutzerverzeichnissen, die Direktwerbung mittels elektronischer Kommunikation und die Aufsicht regeln.

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