Lagern Sie Ihre Buchhaltung doch einfach aus!
Die Buchhaltung eines Unternehmens ist mit erheblichem Aufwand und einigen Fallstricken verbunden. Durch das Outsourcen Ihrer Buchhaltung können Sie Ihr Unternehmen erheblich entlasten. Mit unseren Buchhaltungsleistungen schaffen Sie sich Freiraum, damit Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge – Ihr Kerngeschäft – konzentrieren können. Wir übernehmen sämtliche, täglich anfallende Arbeiten nach den Bestimmungen des §6 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung sind vielfältig: von der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung bis zur Erstellung der gesetzlich-vorgeschriebenen GoBD-Dokumentation unterstützt Dreyfield Sie als externer Accounting Dienstleister kompetent.
Anlagen-Buchhaltung
Ihre Anschaffungen immer im Blick: Wir pflegen Ihren Anlagebestände und unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung von Inventuren.
Debitoren-Buchhaltung
Von A wie Abrechnung bis Z wie Zahlungseingang: wir übernehmen Ihre Debitoren-Buchhaltung.
Kreditoren-Buchhaltung
Vom digitalen Rechnungseingang bis zur Zahlung: wir übernehmen Ihre Kreditoren-Buchhaltung.
Beleg-Archivieurng
Mit unserem digitalen Rechnungsarchiv erhalten Sie eine GoBD-konforme Archivierung und revisionssichere Speicherung Ihrer Belege.
GoBD Verfahrens-Dokumentation
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der gesetzlich-vorgeschrieben GoBD-Verfahrensdokumentation.
Umsatzsteuer
Von der Beantragung der Umsatzsteuer-Indentfikationsnummer bis zum One-Stop-Shop unterstützen wir Sie.
Branchen-Lösungen
Jede Branche hat Ihre besonderen Anforderungen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Themen:
Buchhaltung für E-Commerce
Apotheken sind in besonderer Hinsicht von der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen, denn sie verarbeiten sensible Gesundheitsdaten.
Buchhaltung für Handel & Handwerk
Ärzte sind in besonderer Hinsicht von der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen, denn sie verarbeiten sensible Gesundheitsdaten.
Buchhaltung für Dienstleister
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und gehören insoweit zu den öffentlichen Stellen im Sinne des Art. 37 DSGVO und sind damit von besonderen Anforderung betroffen.