Wirkungs-Bild

Was externe Finanz­buchhaltung im Mittelstand bewirkt.

Externe Finanz­buchhaltung ist keine Frage der Unter­nehmens-Größe — sondern eine der Steuerung. Drei Effekte prägen die Aufstellung, die wir typischer­weise bei Mandanten beobachten, die den Schritt aus der eigenen Buchhaltung heraus gemacht haben.

01

Steuerungs-Effekt

Tagesaktuelle Zahlen statt Quartals-Schock

BWA, OP-Liste und Liquiditäts-Übersicht bis zum 10. Werktag des Folge­monats. Geschäfts­entscheidungen treffen Sie auf einer Daten­basis, die nicht acht Wochen alt ist, sondern aktuell. Die Buchhaltung ist nicht mehr Pflicht­aufgabe, sondern Steuerungs-Instrument der Geschäfts­leitung.

02

Wachstums-Effekt

Skalierung ohne Personal-Aufbau

Beleg­mengen schwanken, Geschäfts-Modelle entwickeln sich, neue Tochter­gesell­schaften entstehen — und Sie müssen weder neue Buchhalter einstellen noch Software-Lizenzen aufstocken. Unsere Kapazität skaliert mit Ihrem Volumen, ohne Engpass durch Personal­suche oder Einarbeitungs-Zeiten.

03

Honorar-Effekt

Steuer­berater erstellt Jahres­abschluss — nicht laufende Buchhaltung

Wenn Ihr Steuer­berater nur noch Jahres­abschluss und Steuer­erklärungen erstellt und nicht zusätzlich die laufende Buchhaltung führt, sinkt sein monatlicher Aufwand entsprechend. In der Praxis reduzieren Mandanten ihr Steuer­berater-Honorar um 30 bis 50 % — bei höherer Steuerungs-Qualität.

Modelle der Zusammenarbeit

Drei Wege, wie wir die Finanzbuchhaltung für Sie betreiben.

Welche Aufstellung passt, ergibt sich aus drei Faktoren: der Software-Landschaft Ihres Steuer­beraters, den Datensicherheits-Anforderungen Ihres Hauses und der Frage, ob Sie selbst eine Buchhaltungs-Software betreiben wollen. Service-Tiefe und Qualität bleiben in allen drei Modellen identisch — sie unterscheiden sich darin, wo die Buchhaltung stattfindet und wo die Daten liegen.

Modell 1

Im Mandantenportal Ihres Steuerberaters

Ihr Steuerberater betreibt für seine Mandate ein Mandantenportal — DATEV Unternehmen Online, ADDISON, Stotax, Sage Business Cloud, Lexware Office oder vergleichbar. Wir erhalten einen separaten Mitarbeiter-Zugang und übernehmen die laufende Buchhaltung im selben System, in dem auch Ihr Steuerberater arbeitet.

  • SystemDATEV, ADDISON, Stotax, Sage, Lexware o. ä.
  • ZugangEigener Mitarbeiter-Zugang mit definierten Rechten
  • BearbeitungKontierung und Buchung im StB-Portal
  • USt-VAVorbereitung im selben Portal
  • SichtTagesaktuell für Steuerberater und Mandant
  • SchnittstelleKein Daten-Wechsel — System bleibt einheitlich
Geeignet, wenn … Ihr Steuerberater ein bestimmtes Mandanten­portal verbindlich vorgibt, eine gemeinsame Daten­basis mit der Kanzlei gewünscht ist oder Sie keinen Software-Wechsel wollen. Investition: Stunden­kontingent oder Mengen­pauschale, individuell auf Anfrage.

Modell 2

In Ihrer eigenen Systemlandschaft

Für Unternehmen mit eigener IT-Infrastruktur — typischer­weise größere Mandate, Konzern-Strukturen oder regulierte Branchen — verbinden wir uns über die von Ihnen vorgegebene Lösung mit Ihrem ERP- oder Buchhaltungs-System und arbeiten direkt darin. Geschäfts­daten verlassen Ihr Unternehmen zu keinem Zeitpunkt.

  • AnbindungVPN, RDP, Citrix oder Cloud-Mitarbeiter­lizenz
  • SystemSAP, Dynamics 365, Lexware, sevDesk u. a.
  • BearbeitungBuchung in Ihrer System­logik
  • USt-VAVorbereitung in Ihrer Software
  • DatenhoheitVollständig — Daten verlassen Ihr Haus nicht
  • AuditDokumentierte Zugriffe, Vier-Augen-Prinzip auf Wunsch
Geeignet, wenn … Ihr Unternehmen eigene IT betreibt, Sie in regulierten Branchen tätig sind oder Geschäfts­daten das Unternehmen aus Compliance-Gründen nicht verlassen dürfen. Investition: Stunden­kontingent zuzüglich einmaliger Einrichtung der Anbindung — individuell auf Anfrage.
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Modell 3 · Empfehlung

In unserer Buchhaltungs-Infrastruktur

Wir übernehmen die laufende Finanz­buchhaltung vollständig in unserer eigenen Buchhaltungs-Infrastruktur mit AGENDA. Belege erreichen uns digital über unser Mandanten­portal mit revisions­sicherer Ablage; Bearbeitung, Voranmeldungs-Vorbereitung und Berichts­wesen erfolgen nach vereinbartem Service-Level.

  • SystemAGENDA-Buchhaltung in unserem Rechen­zentrum
  • BelegeAGENDA Unternehmens-Portal, revisions­sicher (GoBD)
  • BearbeitungBuchung und Auswertung in unserer System­logik
  • USt-VAVorbereitung zur Übermittlung durch Sie
  • BerichteMonatliche BWA, OP-Liste, Cockpit-Visualisierung
  • StB-ExportDATEV-Standardformat (CSV, ASCII, EXTF)
Geeignet, wenn … Ihr Unternehmen keine eigene Finanz­buchhaltungs-Software einsetzt oder eine bestehende Lösung gezielt ablösen möchte. Standard-Aufstellung für die Mehrheit kleiner und mittlerer Mandate. Investition: individuelle Kalkulation nach Beleg­menge und Mandats­umfang — auf Anfrage.

Mischformen sind möglich

Etwa Beleg­erfassung über unser Mandanten­portal bei gleichzeitiger Buchung im System Ihres Steuer­beraters, oder Übergangs-Modelle während einer Software-Ablösung. Im Erstgespräch klären wir, welche Konstellation zu Ihrer Aufstellung passt.

Datenflüsse

Eine Finanzbuchhaltung — sechs Außenanschlüsse.

Eine Buchhaltung lebt von Schnitt­stellen — sie nimmt Daten auf, verarbeitet sie und gibt strukturierte Auswertungen weiter. Die folgende Architektur zeigt die Standard-Anschlüsse einer typischen Mandats-Buchhaltung. Welche davon im konkreten Fall benötigt werden, klären wir im Erstgespräch.

Zentrum

Laufende Finanzbuchhaltung

Eine Mandats-Periode — sechs Schnittstellen-Anschlüsse

Vorsysteme

Direkte Anbindung an Ihre Systeme

SAP Business One, Microsoft Dynamics 365, Lexware Office, sevDesk, Sage. E-Commerce-Plattformen wie Shopify, WooCommerce oder JTL über Standard-Konnektoren.

Banken

Kontobewegungen automatisiert

Bank-API, MT940- oder CAMT53-Import. OP-Abgleich mit hinter­legten Rechnungen, regel­basierte Buchungs-Vorschläge, Kassen­anbindung optional.

Belege

Digitale Beleg-Erfassung

Mandanten­portal, mandanten­spezifische E-Mail-Adresse oder Scanner-Anbindung. OCR-gestützte Erkennung, revisions­sichere Ablage nach GoBD.

Steuerberater

Datenübergabe für Jahresabschluss

Buchhaltungs-Daten im DATEV-Standardformat (CSV, ASCII, EXTF-Postversand) — Ihr Steuerberater liest sie ohne Konvertierung in seine Kanzlei-Software ein.

ELSTER / Finanzamt

USt-Voranmeldung vorbereiten

Vorbereitung der Voranmeldung mit Plausibilitäts-Prüfung. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt durch Sie selbst oder Ihren Steuer­berater — Steuer­berater-Vorbehalt nach § 3 StBerG.

Geschäftsführung

Berichts­wesen und Steuerungs-Daten

BWA, Summen- und Salden­liste, OP-Liste, Liquiditäts-Übersicht. Monatlich bis zum vereinbarten Stichtag, auf Wunsch mit Cockpit-Visualisierung und Plan-Ist-Vergleich.

Leistungs-Spektrum

Was wir konkret übernehmen.

Unabhängig vom gewählten Modell deckt unser Leistungs-Umfang die laufende Finanz­buchhaltung in voller Tiefe ab — von der Beleg­erfassung über die Voranmeldungs-Vorbereitung bis zum strukturierten Berichts­wesen. Service-Level, Berichts-Frequenz und Schnittstellen-Tiefe vereinbaren wir vorab und legen sie schriftlich fest.

Kernleistung

Buchung laufender Geschäfts­vorfälle

Eingangs- und Ausgangs­rechnungen, Bank­bewegungen, Kassen­belege — sorgfältig kontiert, geprüft und nach abgestimmter Frequenz verbucht. Grundlage für jede weitere Auswertung.

Belege

Digitale Beleg-Erfassung

Belege über Mandanten­portal, mandanten­spezifische E-Mail-Adresse oder Scanner-Anbindung. Voll­ständig papier­loser Workflow möglich, revisions­sichere Ablage nach GoBD.

Voranmeldung

Vorbereitung der USt-Voranmeldung

Monatliche oder quartalsweise Voranmeldung mit Plausibilitäts-Prüfung. Die Übermittlung über ELSTER erfolgt durch Sie selbst oder Ihren Steuer­berater (§ 3 StBerG-Vorbehalt).

Steuerung

Monatliches Berichts­wesen

BWA mit Summen- und Salden­liste, auf Wunsch mit Vorjahres­vergleich, Branchen-Kennzahlen oder visualisierten Cockpit-Auswertungen. Bis zum vereinbarten Stichtag.

Offene Posten

Forderungs- und Verbind­lich­keiten-Management

Verwaltung offener Posten, gestuftes Mahnwesen mit Eskalations-Logik, auf Wunsch mit Übergabe ins Inkasso über unsere RDG-Registrierung.

Anlagevermögen

Anlagen­buchhaltung

Pflege des Anlagen­verzeichnisses, Abschreibungs-Berechnung, Zugänge und Abgänge — als Basis für korrekte Bilanzen und steuerliche Auswertungen.

Zahlungen

Zahlungsverkehr-Vorbereitung

Auf Wunsch Vorbereitung von Überweisungen — Sie bleiben Bank­vollmacht-Inhaber und geben die Zahlungen selbst frei. Wir verlassen niemals den vorbereitenden Bereich.

Jahresabschluss

Vorbereitung Jahres­abschluss

Aufbereitung aller Unterlagen für Ihren Steuer­berater oder Wirtschafts­prüfer — Salden­bestätigungen, Inventur-Abstimmung, Konten-Klärung. Der eigentliche Abschluss verbleibt im Steuerberater-Mandat.

Finanzierung

Vorbereitung von Bank­gesprächen

Aufbereitung von Unterlagen für Bank­termine, Liquiditäts-Übersichten und Plan-Ist-Vergleiche — als Grundlage für strukturierte Finanzierungs-Gespräche. Vertieft in unserer Finanzierungs­vorbereitung.

StB-Anschluss

Schnittstelle zur Steuer­beratung

Datenübergabe im benötigten Format — als DATEV-Export, im selben Mandanten­portal oder direkt aus Ihrer System­logik. Das Konzept passt sich der Aufstellung Ihrer Kanzlei an, nicht umgekehrt.

Vorsysteme

Schnittstellen zu Vorsystemen

Direkte Datenanbindung an gängige Vorsysteme — Lexware, sevDesk, Sage, Microsoft Dynamics, SAP Business One, E-Commerce-Plattformen wie Shopify oder JTL.

Betreuung

Mandats-Sachbearbeitung

Fester Sach­bearbeiter pro Mandat mit benannter Vertretung. Strukturierte Eskalations-Pfade, Service-Level-Definition, kein Ticketsystem.

Rechtliche Aufstellung

Buchführung — keine Steuerberatung. Vier Pole, klar getrennt.

Externe Finanz­buchhaltung ist eine Outsourcing-Tätigkeit mit klar gezogenen rechtlichen Grenzen. Wir arbeiten als Outsourcing-Partner für die laufende Buchführung auf Basis von § 6 Nr. 3 StBerG (Buchung) und § 6 Nr. 4 StBerG (Lohnbuchführung). Steuer­beratung im engeren Sinn — Jahres­abschluss, Steuer­erklärungen, Vertretung gegenüber dem Finanzamt — bleibt nach § 3 StBerG den Angehörigen der steuer­beratenden Berufe vorbehalten. Auch die Übermittlung der USt-Voranmeldung fällt unter den Steuer­beratungs-Begriff — anders als bei der Lohnsteuer-Anmeldung, die nach § 6 Nr. 4 StBerG zur erlaubten Lohnbuchführung gehört.

Mandant

Geschäftsführung

Verantwortung für Beleg-Korrektheit und Geschäfts­vorfälle, Aufbewahrungs­pflicht nach § 257 HGB, Übermittlung der USt-Voranmeldung über ELSTER (oder Auftrag an den Steuer­berater).

§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG

Dreyfield

Erfassung, Kontierung, Berichts­wesen, Vorbereitung der Voran­meldungen. Lohnbuchführung incl. Fertigung und Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung. Haftung im Rahmen unserer Berufs­haftpflicht-Versicherung.

§ 3 StBerG

Steuerberater

Jahres­abschluss, Steuer­erklärungen, Vertretung gegenüber dem Finanzamt, individuelle steuerliche Beratung, ELSTER-Übermittlung der USt-Voranmeldung im Rahmen der Mandatierung.

Bei Bedarf

Wirtschaftsprüfer

Testierter Jahres­abschluss bei Prüfungs­pflicht nach § 316 HGB oder auf Anforderung Dritter wie Banken, Investoren oder Aufsichts­behörden.

Honorar-Effekt

Was Mandanten beim Steuer­berater einsparen.

30–50 %

Typische Reduktion StB-Honorar

Warum diese Verschiebung?

Steuerberater erstellt Jahres­abschluss — nicht die laufende Buchhaltung.

Wenn die laufende Buchhaltung extern gefertigt wird, erstellt Ihr Steuer­berater nur noch Jahres­abschluss und Steuer­erklärungen — die monatlich anfallenden Buchungs- und OP-Arbeiten verlagern sich auf den Buchhaltungs-Partner. In der Praxis sehen wir Reduktions-Raten von 30 bis 50 % beim Steuer­berater-Honorar, je nach bisheriger Aufstellung.

Was unter dem Strich bleibt: niedrigere Gesamt-Kosten bei deutlich höherer Steuerungs-Qualität durch tagesaktuelle Zahlen. Die Aufgaben­verteilung legen wir gemeinsam mit Ihrem Steuer­berater fest — in der Praxis ist die Zusammen­arbeit etabliert und reibungslos.

Vorgehen

So läuft die Übernahme.

Vom Erstgespräch bis zur ersten produktiven Buchungs­periode vergehen je nach gewähltem Modell und Mandats-Größe zwei bis sechs Wochen. Wir empfehlen einen Wechsel zum Monats- oder Jahres­anfang — der Jahres­wechsel ist daten­technisch sauberer in der Abgrenzung, ein Monats­wechsel ist gleichwertig möglich.

01

Erstgespräch & Modell-Festlegung

Strukturierte Klärung Ihrer Aufstellung — Geschäfts­modell, Beleg­volumen, bestehende Software-Landschaft, Steuer­berater-Konstellation und Datensicherheits-Anforderungen. Ergebnis: Empfehlung für eines der drei Modelle und konkretes Angebot mit Service-Level, Pricing und Einrichtungs-Aufwand.

1–2 Wochen

02

Mandats-Einrichtung

Modell 1: Beantragung eines Mitarbeiter-Zugangs in der Software Ihres Steuer­beraters. Modell 2: technische Anbindung an Ihre System­landschaft mit Ihrer IT. Modell 3: Anlage des Mandats in unserem AGENDA-System und Aufbau Ihres Mandanten­portals. In allen Modellen Übernahme der Konten und Eröffnungs-Bestände.

1–3 Wochen

03

Datenübernahme vom Vorgänger

Strukturierte Übernahme der Buchhaltungs-Daten vom bisherigen Dienst­leister oder Steuer­berater. Daten aus etablierten Systemen lesen wir direkt ein; bei eigen­entwickelten oder branchen­spezifischen Systemen begleiten wir den Daten-Export gemeinsam mit der abgebenden Stelle.

1–2 Wochen

04

Produktiver Betrieb

Ab der ersten gemeinsamen Buchungs-Periode läuft die Buchhaltung im definierten Rhythmus — Berichts­wesen bis zum vereinbarten Stichtag, Voranmeldungen fristgerecht zur Übermittlung durch Sie, dokumentierte Service-Level mit definierten Reaktions­zeiten.

laufend

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten häufig fragen.

Welches der drei Modelle passt zu uns?

Die Empfehlung ergibt sich aus drei Faktoren: welche Software Sie und Ihr Steuer­berater bereits einsetzen, wo die Daten aus Compliance-Gründen liegen müssen und wie hoch die Skalierungs-Anforderungen sind.

Modell 1 wählen Mandanten, deren Steuer­berater ein bestimmtes Mandanten­portal verbindlich vorgibt und die keinen Daten-Wechsel wollen. Modell 2 ist die Aufstellung für größere Unternehmen mit eigener IT, regulierte Branchen oder Mandate, in denen Geschäfts­daten das Unternehmen nicht verlassen dürfen. Modell 3 ist die Standard-Aufstellung für Unternehmen ohne eigene Buchhaltungs-Software — wirtschaftlich, schnell aufzusetzen, mit transparenter Pricing-Logik. Im Erstgespräch klären wir die richtige Aufstellung typischer­weise innerhalb von 30 Minuten; Misch­formen sind möglich.

Müssen wir unseren Steuerberater wechseln?

Nein. Im Regelfall bleibt Ihre bestehende Steuerberatungs-Beziehung unverändert. Wir übernehmen die laufende Buchhaltung und liefern die Daten so, wie sie gebraucht werden — im selben System bei Modell 1, aus Ihrer System­logik bei Modell 2, als Standard-Export bei Modell 3. Ihr Steuer­berater erstellt weiterhin Jahres­abschluss, Steuer­erklärungen, vertritt Sie gegenüber dem Finanzamt und übermittelt die USt-Voranmeldung über ELSTER.

Wenn Sie noch keinen Steuer­berater haben oder unzufrieden sind, vermitteln wir aus einem Netzwerk passender Kanzleien — die Mandatierung erfolgt direkt durch Sie.

Warum dürfen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht selbst abgeben?

Das ist eine rechtliche Vorgabe. Die elektronische Übermittlung einer Steuer­anmeldung an das Finanzamt — auch in Form einer Voranmeldung — gilt nach § 3 StBerG als Steuerberatungs-Tätigkeit und ist damit Steuer­beratern und Wirtschafts­prüfern vorbehalten. § 6 Nr. 3 StBerG (Buchführung) erlaubt uns die Vorbereitung der Voranmeldung, nicht aber deren Übermittlung. Anders ist die Lohnsteuer-Anmeldung: Sie ist in § 6 Nr. 4 StBerG ausdrücklich der zulässigen Lohn­buchführung zugeordnet, und wir dürfen sie sowohl fertigen als auch übermitteln.

In der Praxis ist die Aufteilung für die USt-Voranmeldung wenig Aufwand: Wir liefern die fertige Anmeldung digital, Sie führen die Übermittlung in ELSTER aus oder Ihr Steuer­berater übernimmt sie im Rahmen seiner laufenden Mandatierung — beides etabliert.

Mein Steuerberater nutzt DATEV — funktioniert die Schnittstelle?

Ja, in allen drei Modellen. Bei Modell 1 arbeiten wir gemeinsam mit Ihrem Steuer­berater im selben DATEV-System. Bei Modell 2 erfolgt die Datenübergabe direkt aus Ihrem ERP — DATEV-Schnitt­stellen sind in den meisten gängigen Systemen vorhanden oder einrichtbar. Bei Modell 3 exportieren wir die Buchhaltungs-Daten im DATEV-Standardformat (CSV, ASCII, EXTF-Postversand) — Ihr Steuer­berater liest sie ohne Konvertierung in DATEV ein.

Können Sie wirklich auch in unserem ERP-System buchen?

Ja. Wir arbeiten regelmäßig in den Systemen unserer Mandanten — etabliert sind SAP Business One, Microsoft Dynamics 365 Business Central, Lexware Office, sevDesk, Sage sowie verschiedene Branchen­lösungen. Der Zugriff erfolgt über VPN, RDP, Citrix oder eine cloud­basierte Mitarbeiter-Lizenz, je nach Vorgabe Ihrer IT.

Was wir nicht übernehmen: System-Setup oder Software-Administration. Wir nutzen die Buchhaltungs-Funktionen Ihrer Software in der vorhandenen Konfiguration. Anpassungen am System — neue Konten, geänderte Berichte, Schnittstellen-Erweiterungen — laufen über Ihren IT-Dienst­leister oder Software-Partner.

Wie sicher ist der Zugriff bei Modell 2?

Wir folgen den Sicherheits-Vorgaben Ihrer IT-Organisation. Üblich sind VPN-Verbindungen mit Mehrfaktor-Authentifizierung, separierte Mitarbeiter-Konten mit klar definierten Rechten (häufig nur das Buchhaltungs-Modul), voll­ständige Zugriffs-Protokollierung. Bei höheren Anforderungen arbeiten wir mit Zero-Trust-Lösungen, Jump-Hosts oder Citrix-Umgebungen.

Was wir mitbringen: dokumentierte interne Sicherheits-Prozesse, Schulung der Mitarbeitenden zur Mandanten-Vertraulichkeit, dedizierte Hardware bei Bedarf. Was bei Ihnen bleibt: die finale Definition der Zugriffs-Rechte, die Prüfung der Verbindung durch Ihre IT, die jederzeitige Möglichkeit zum Widerruf der Berechtigungen.

Wann ist der beste Zeitpunkt zu wechseln?

Der Jahres­wechsel ist daten­technisch der sauberste Zeitpunkt — die Eröffnungs­bilanz wird übernommen, danach liegt die laufende Buchhaltung voll­ständig in unserer Verantwortung. Ein Wechsel zum Monats­anfang ist gleichwertig möglich, insbesondere wenn der Leidensdruck mit der bestehenden Lösung den Jahres­wechsel nicht abwarten lässt. Wechsel mitten im Monat oder mitten in einer Voranmeldungs-Periode raten wir ab — die Daten­abgrenzung wird hier unsauber.

Wer haftet, wenn Fehler entstehen?

Die Verantwortung für die Korrektheit der Belege und der gemeldeten Geschäfts­vorfälle verbleibt bei der Geschäfts­leitung des Mandanten — diese Verantwortung lässt sich gesetzlich nicht delegieren. Für die Korrektheit unserer Bearbeitung — Kontierung, Erfassung und fristgerechte Lieferung — haften wir im Rahmen unserer Berufs­haftpflicht-Versicherung.

In der Praxis arbeiten wir mit definierten Eskalations-Routinen bei Auffälligkeiten und auf Wunsch mit einem Vier-Augen-Prinzip — Sie werden früh­zeitig informiert, wenn Belege nicht zuordenbar oder Werte ungewöhnlich erscheinen.

Wie ist die Mandats-Sachbearbeitung organisiert?

Jedes Mandat hat einen festen Sach­bearbeiter mit benannter Vertretung. Der Sach­bearbeiter kennt das Unternehmen, die Buchungs-Eigenheiten und die laufenden Themen; bei Urlaub oder Krankheit übernimmt die Vertretung ohne Informations­bruch. Wir arbeiten nicht mit Ticket­systemen oder wechselnden Bearbeitern — die Erreichbarkeit erfolgt direkt per E-Mail oder Telefon.

Service-Level wie Reaktions­zeiten, Berichts-Frequenzen und Eskalations-Pfade vereinbaren wir vorab schriftlich, sodass beide Seiten klare Erwartungen haben.

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