Wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht zum Ziel führen, stellt das gerichtliche Mahnverfahren den nächsten konsequenten Schritt dar. Es verschafft Ihnen einen vollstreckbaren Titel und sichert Ihre Ansprüche langfristig. Wir übernehmen für Sie die komplette Durchführung – von der Antragstellung bis zur möglichen Zwangsvollstreckung. Verlässlich, transparent und mit maximalem Durchsetzungserfolg.
Was ist das gerichtliche Mahnverfahren?
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur schnellen und kostengünstigen Durchsetzung fälliger Geldforderungen. Es richtet sich an Fälle, in denen der Anspruch eindeutig ist und kein Widerspruch erwartet wird. Ziel ist es, einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) zu erhalten, mit dem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Voraussetzungen für die Einleitung
Ein gerichtliches Mahnverfahren ist möglich, wenn:
- Eine fällige, unbestrittene Forderung vorliegt (z. B. aus Rechnung, Vertrag, Lieferung oder Dienstleistung)
- Der Schuldner sich in Verzug befindet (z. B. nach Ablauf der Zahlungsfrist)
- Eine gültige Anschrift des Schuldners bekannt ist
- Eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung vorausgegangen ist
Der Ablauf im Überblick
- Antragstellung: Wir reichen für Sie den Mahnbescheidsantrag digital beim zuständigen Mahngericht ein.
- Zustellung durch das Gericht: Das Gericht stellt dem Schuldner den Mahnbescheid offiziell zu. Dieser hat 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen.
- Keine Reaktion? Antrag auf Vollstreckungsbescheid: Erfolgt kein Widerspruch, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid.
- Titel liegt vor – Zwangsvollstreckung möglich: Mit dem Vollstreckungstitel können wir Maßnahmen wie Kontopfändung oder die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers veranlassen.
Erfolgsaussichten des gerichtlichen Mahnverfahrens
Das gerichtliche Mahnverfahren bietet besonders dann hohe Erfolgschancen, wenn die Forderung klar belegt und unstrittig ist. Vorteile im Überblick:
- Schnelle Titulierung: In vielen Fällen erfolgt innerhalb weniger Wochen der Vollstreckungstitel.
- Langfristige Verwertbarkeit: Ein Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig und kann auch bei späterer Zahlungsfähigkeit des Schuldners genutzt werden.
- Kostengünstig: Das Verfahren ist im Vergleich zu einer Klage deutlich günstiger und unkomplizierter.
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