Mit welchen Fragen Mandanten zu uns kommen.
Wer sich mit Notfall- und Krisenmanagement beschäftigt, tut das selten aus akademischem Interesse. Drei Fragen-Typen begegnen uns am häufigsten — und sie folgen einer natürlichen Reihenfolge: Was bedroht uns konkret? Welche Pflichten gelten? Und am Ende: Sind wir gewappnet? Unsere Beratung beantwortet alle drei strukturiert und in einer Tiefe, die zu Größe und Branche Ihres Unternehmens passt.
Bedrohung
Was könnte uns treffen?
Ohne klare Bedrohungs-Inventur basieren Schutz-Investitionen auf Vermutungen. Wir machen die Bedrohungs-Lage Ihres Unternehmens systematisch sichtbar — Cyber, IT-Ausfall, physische Schäden, Schlüssel-Personal, Lieferanten- und Reputations-Risiken — und priorisieren nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadens-Höhe. Aus „könnte alles Mögliche passieren“ wird eine handhabbare Liste der drei bis fünf Top-Risiken.
Pflichten
Welche Vorschriften gelten?
NIS2, DORA, KRITIS-Verordnung, IT-Sicherheitsgesetz, Aktien- und GmbH-Gesetz mit ihren Sorgfaltspflichten, StaRUG für Krisen-Früherkennung — die Pflichten-Lage ist branchen-, größen- und tätigkeits-spezifisch und im Wandel. Wir prüfen, welche Vorschriften für Sie konkret gelten, was minimal verlangt wird und wo Best-Practice über die Pflicht hinausgeht. Klar getrennt: Pflicht-Liste und Empfehlungs-Liste, beides mit Begründung.
Reife
Sind wir resilient aufgestellt?
Geschäftsleitung oder Aufsichtsrat fragt nach der Reife der Notfall-Vorbereitung. Das Bauchgefühl sagt „eher unsicher“, aber niemand kann konkret beschreiben, was im Ernstfall passieren würde — wer den Hut auf hätte, wie lange der Geschäftsbetrieb gestoppt wäre, welche Kunden zuerst Konsequenzen sehen würden. Wir geben dieser diffusen Sorge ein Bild — strukturiert, ehrlich und mit konkreten Handlungs-Empfehlungen.
Notfall oder Krise — die Eskalations-Stufe entscheidet.
Die Begriffe werden in der Praxis oft synonym verwendet, fachlich besteht eine klare Abstufung. Sie ist für die Beratung relevant, weil sie bestimmt, welche Strukturen greifen — und ab wann ein Krisenstab konstituiert werden muss.
Notfall
Schadensfall mit nennenswerter, aber begrenzter Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb. Beispiele: Ausfall eines Servers oder einer Software-Schnittstelle, lokaler Brandschaden, Krankheitsbedingter Ausfall einer Schlüssel-Person. Reaktion erfolgt nach Notfall-Plan durch die operativen Verantwortlichen — definierte Sofort-Maßnahmen, Eskalation an die Geschäftsleitung erst bei Schwellenwert-Überschreitung.
Krise
Lage, die existenz- oder reputationsbedrohende Dimension annimmt. Beispiele: Ransomware-Angriff mit unternehmensweiter Verschlüsselung, gravierender Datenschutzvorfall mit Meldepflicht, schwerer öffentlicher Reputations-Schaden, behördliche Anordnung mit Geschäfts-Stillstand. Reaktion erfordert konstituierten Krisenstab, definierte Eskalations-Pfade und strukturierte externe Kommunikation.
Warum die Abstufung wichtig ist
Notfall- und Krisenmanagement deckt beide Stufen ab — Pläne für die abgrenzbaren Schäden, Krisenstabs-Strukturen für das, was darüber hinausgeht. Wer nur Notfall-Pläne hat, übersteht den Server-Ausfall. Wer nur Krisenstabs-Strukturen hat, mobilisiert für jede Kleinigkeit die volle Eskalation. Die Beratung bringt beide Stufen in das richtige Verhältnis.
Acht Kategorien, mit denen wir die Bedrohungs-Lage durchleuchten.
In der Bedrohungs-Inventur arbeiten wir entlang von acht Kategorien. Sie decken die Spannweite ab, in der mittelständische Unternehmen heute bedroht sind — vom Cyber-Angriff bis zur Reputations-Krise. Aus der systematischen Durchsicht entsteht eine priorisierte Top-Liste der drei bis fünf für Ihr Unternehmen plausibelsten Szenarien.
Kategorie 1
Cyber-Angriff
Ransomware mit Produktiv-System-Verschlüsselung, Datenleck mit Erpressungs-Drohung, Phishing-Folgen mit Konto-Übernahme. Heute der häufigste Auslöser für Krisenlagen im Mittelstand.
Kategorie 2
IT-Ausfall ohne Cyber-Hintergrund
Hardware-Defekt im Server, Cloud-Provider nicht erreichbar, Ausfall einer kritischen Branchen-Software. Trifft genauso hart wie ein Cyber-Vorfall — ohne dass eine böswillige Hand im Spiel war.
Kategorie 3
Physische Schäden
Brand, Wasser, Sturm, Einbruch oder Sabotage am Standort. Bei standortkonzentrierten Mittelständlern oft existenzbedrohend, weil Produktions-Mittel und Server am selben Ort betroffen sind.
Kategorie 4
Schlüssel-Personal-Ausfall
Geschäftsführung im Krankenhaus, IT-Leitung mit Burnout, Zahlungsverkehr-Verantwortliche mit fristloser Kündigung. Ohne Vertretungs-Regelung und dokumentierte Prozesse droht Stillstand schon bei einer einzelnen Person.
Kategorie 5
Lieferanten-Ausfall
Insolvenz eines kritischen Vorlieferanten, Lieferunterbrechung durch geopolitische Krise, Sanktionen gegen einen Schlüssel-Partner. Bei Just-in-Time-Aufstellung führt das in Wochenfrist zur Produktions-Stockung.
Kategorie 6
Pandemie und Großschadenslagen
Pandemie-bedingte Personal-Ausfälle, Quarantäne-Anordnungen, regionale Großschadenslagen. Spätestens seit 2020 in jedem Risiko-Register, mit besonderer Tücke gleichzeitig viele Mitarbeitende betroffen.
Kategorie 7
Behördliche Anordnung
Razzia mit Server-Beschlagnahmung, behördliche Schließung wegen Compliance-Vorfall, Kontensperrung wegen Geldwäsche-Verdacht. Selten, aber im Eintritt mit hoher Wirkung — und schwer kommunikativ zu händeln.
Kategorie 8
Reputations-Krise
Öffentliche Kritik mit Eskalation in Branchen-Medien und Sozialen Netzwerken, Skandal um Mitarbeitende oder Produkte, viral verbreitete Falschmeldung. Existenzieller, je stärker das Geschäft auf Vertrauen basiert.
Vom Inventar zur Top-Liste
Nicht jede Kategorie trifft Ihr Unternehmen mit gleicher Wahrscheinlichkeit oder Wirkung. Die Bedrohungs-Inventur ist das Raster, die Priorisierung passiert in der Bewertung — Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadens-Höhe, branchenspezifisch kalibriert. Für die meisten Mittelständler entstehen daraus drei bis fünf Top-Risiken, auf die sich Konzept, Pläne und Übungen konzentrieren — die übrigen Kategorien bleiben auf der Beobachtungs-Liste.
Erstgespräch
Unsicher, welche Kategorien Sie konkret treffen? Wir klären das in 30 Minuten.
Sieben Bausteine — von der Erkenntnis zur Umsetzung.
Unsere Beratung ist modular aufgebaut. Welche Bausteine sinnvoll sind, ergibt sich aus den Antworten auf die drei Leitfragen — und aus dem Reifegrad, an dem Ihr Unternehmen heute steht. Drei Erkenntnis-Bausteine schaffen die Grundlage, vier Umsetzungs-Bausteine machen das Konzept lebendig. Häufig kombinieren Mandantinnen und Mandanten Erkenntnis und Umsetzung; bei akuten Anlässen treten wir punktuell mit einzelnen Bausteinen ein.
Erkenntnis-Bausteine
Die analytische Basis jeder Notfall-Beratung — wo stehen Sie heute, was bedroht Sie konkret, welche Pflichten gelten?
01
Erkenntnis
Resilienz-Check
Strukturierte IST-Aufnahme der Notfall- und Krisen-Reife Ihres Unternehmens. Sichtbar wird, welche Vorbereitungen bereits existieren, wo Lücken klaffen und welche Verantwortlichkeiten ungeklärt sind. Ergebnis: ein Resilienz-Bild als Diskussions-Grundlage für die Geschäftsleitung.
02
Erkenntnis
Bedrohungs- und Krisen-Inventur
Systematische Erhebung der relevanten Bedrohungen entlang der acht Kategorien. Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadens-Höhe, Priorisierung der drei bis fünf Top-Risiken. Ergebnis: priorisierte Bedrohungs-Karte als Basis für Konzept und Schutz-Investitionen.
03
Erkenntnis
Rechts- und Pflichten-Analyse
Gezielte Prüfung der gesetzlichen Vorschriften — Aktien- und GmbH-rechtliche Sorgfaltspflichten, StaRUG, KRITIS, NIS2, DORA, branchenspezifische Standards und die Verfügbarkeits-Schutzpflicht aus Art. 32 DSGVO. Trennung in Pflicht und Best-Practice, jeweils mit benannter Rechtsgrundlage.
Umsetzungs-Bausteine
Vom Konzept-Dokument bis zur geübten Tabletop-Übung — die Bausteine, die das Ergebnis im Alltag arbeitsfähig machen.
04
Umsetzung
Notfall- und Krisen-Konzept
Schlankes, gelebtes Konzept-Dokument mit Geltungsbereich, Krisenstab-Aufstellung, Eskalations-Pfaden und Sofort-Maßnahmen für die priorisierten Szenarien. Bewusst kompakt — kein Auditor-tauglicher Aktenordner, sondern ein arbeitsfähiges Werkzeug.
05
Umsetzung
Krisenstabs-Aufstellung
Festlegung der Stab-Mitglieder, Vertretungs-Regelungen, Eskalations-Befugnisse, externer Erreichbarkeit. Klärung, wer entscheidet, kommuniziert und dokumentiert. In kleineren Unternehmen werden Rollen in Personalunion vergeben — entscheidend ist die namentliche Benennung mit Vertretung.
06
Umsetzung
Awareness und Schulung
Schulung der Belegschaft zu Notfall-Verhalten, Eskalations-Wegen und Erkennung von Cyber-Vorfällen. Vertiefte Schulung des Krisenstabs und der ersten Reaktions-Linie. Als Präsenz-Termin, Webinar oder asynchrones E-Learning, je nach Aufstellung Ihrer Organisation.
07
Umsetzung
Tabletop-Übung
Durchspielen eines Top-Szenarios in einer geführten Tisch-Übung mit dem Krisenstab. Plan-Schwächen werden in der Übung sichtbar, nicht im Ernstfall. Auswertung mit Lessons-Learned und konkreten Anpassungen am Konzept — typischerweise Halbtages-Format mit dem Stab und ausgewählten Fachbereichen.
Was nicht enthalten ist
Wir leisten Beratung und Methode — keine forensische Incident Response im akuten Cyber-Vorfall, keine technische Wiederherstellung von IT-Systemen, keine Verhandlung mit Cyber-Versicherern im Schadensfall, keine 24/7-Krisenstabs-Bereitschaft an Ihrer Stelle. Diese Leistungen liegen bei spezialisierten Dienstleistern, bei Ihrer IT oder bei Ihrer Cyber-Versicherung. Wir vermitteln auf Wunsch den Kontakt zu geeigneten Partnern.
Kalibrierung statt Übersteuern.
Ein mittelständischer Großhandel mit dreißig Mitarbeitenden braucht kein Konzern-BCMS. Er braucht ein kompaktes Notfall- und Krisen-Konzept, das die kritischen Prozesse abdeckt, einen benannten Krisenstab und einen jährlichen Übungs-Termin. Wir kalibrieren auf Ihre tatsächliche Größe, Branche und regulatorische Lage — nicht auf eine abstrakte Norm-Maximalvariante. Wenn weniger genug ist, sagen wir das. Wenn mehr nötig ist, ebenso.
Schlanke Notfall-Vorbereitung
Bis ca. 50 Mitarbeitende, ohne regulatorische Pflicht zu zertifiziertem BCMS. Resilienz-Check, Bedrohungs-Inventur, kompaktes Konzept-Dokument, Krisenstab in Personalunion, jährliche Tabletop-Übung. Pflegeaufwand: drei bis fünf Personentage pro Jahr.
Strukturiertes Notfall- und Krisen-System
50 bis ca. 250 Mitarbeitende, oft mit branchenspezifischen Pflichten oder Konzern-Anbindung. Vollständige Bausteine bis zur Tabletop-Übung, getrennter Krisenstab mit Stellvertretungen, halbjährliches Übungs-Programm, dokumentierte Lessons-Learned. Pflegeaufwand: acht bis zwölf Personentage pro Jahr.
Übergang in das BCMS
Bei NIS2-, DORA-, KRITIS-Pflicht, Konzern-Anforderung oder Cyber-Versicherer-Vorgabe trägt die schlanke Variante nicht mehr. Hier ist der Übergang in ein vollwertiges BCMS nach ISO 22301 oder BSI-Standard 200-4 sinnvoll oder vorgeschrieben. Wir begleiten den Wechsel in einem separaten Mandat — siehe BCM-Beratung.
Klare Abgrenzung zur Forensik
Wir sind keine forensischen Incident-Responder im technischen Sinne. Bei einem laufenden Cyber-Vorfall begleiten wir Sie strukturierend und kommunikativ — die technische Forensik übernimmt eine spezialisierte IR-Firma oder Ihre Cyber-Versicherung. Diese Rollen-Trennung sorgt im Ernstfall für klare Verantwortlichkeiten statt für Erwartungs-Konflikte zwischen Beratung und Forensik.
Anschluss an Pflichten und vorhandene Management-Systeme.
Notfall- und Krisenmanagement steht selten allein. Es ist mit gesetzlichen Pflichten und mit benachbarten Management-Systemen verzahnt — wer diese Schnittstellen von Anfang an mitdenkt, vermeidet Parallel-Welten in der Doku und reduziert den laufenden Aufwand erheblich.
Notfall & Krise
Resilienz-Bild, Bedrohungs-Karte, Pflichten-Übersicht, Konzept und geübte Strukturen
Vollwertiges BCMS nach ISO 22301 oder BSI 200-4
Wenn aus der Beratung ein zertifizierungsfähiges Management-System werden soll — etwa wegen Konzern-, Großkunden- oder Versicherer-Anforderung — übernimmt die BCM-Beratung den Aufbau. Bestehendes Konzept, Krisenstab und Bedrohungs-Karte gehen in das BCMS ein.
ICT readiness for business continuity
Maßnahme A.5.30 nimmt die IT-bezogene Notfall-Vorsorge ausdrücklich in das ISMS auf. Mandanten mit ISO-27001-Zertifikat haben die Methodik-Brücke bereits gebaut — Risiko-Logik, Geltungsbereich und Audit-Routinen lassen sich in unsere Beratung übernehmen.
Geschäftsfortführung als regulatorische Pflicht
NIS2 verlangt für „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen Maßnahmen zur Geschäftsfortführung. DORA fordert für den Finanzsektor Operational Resilience inklusive ICT-Continuity. Strukturiertes Notfall- und Krisenmanagement ist die Vorstufe zur Nachweisbarkeit gegenüber Aufsicht.
Verfügbarkeit als Schutzziel
Art. 32 DSGVO nennt die Verfügbarkeit personenbezogener Daten ausdrücklich als Schutzziel — und Art. 33 verpflichtet zur Meldepflicht binnen 72 Stunden. Wer kein Notfall-Konzept hat, kann diese Pflicht im Ernstfall nicht strukturiert erfüllen.
Ein integriertes System statt Parallel-Welten
Wo bereits ein ISMS nach ISO 27001 oder ein DSGVO-Datenschutzmanagement besteht, lohnt sich der integrierte Aufbau: gemeinsame Risiko-Methodik, gemeinsamer Geltungsbereich, gemeinsame Audit-Zyklen. Das spart Aufwand im Aufbau und im laufenden Betrieb. Wir entwerfen die Verzahnung auf Wunsch von Beginn an mit.
Vom Erstgespräch zur geübten Übergabe.
Vom Projektstart bis zur ersten Tabletop-Übung vergehen typischerweise zwei bis vier Monate, abhängig von Reifegrad und gewählter Tiefe. Mandantinnen und Mandanten mit unmittelbarem Anlass — etwa kurz nach einem Vorfall oder vor einer Konzern-Anfrage — erhalten eine zügige Status-Aufnahme als ersten Block; die Konzept- und Übungs-Komponenten folgen im zweiten Schritt.
Resilienz-Check & Erstgespräch
Strukturiertes Gespräch mit Geschäftsleitung und IT-/Compliance-Verantwortung — wo steht die Notfall-Vorbereitung heute, welche Vorfälle gab es, welche Sorgen werden konkret benannt? Erste IST-Skizze als Diskussions-Grundlage.
2–3 Wochen
Bedrohungs-Inventur
Systematische Durchsicht der acht Bedrohungs-Kategorien für Ihre konkrete Aufstellung. Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadens-Höhe, Identifikation der drei bis fünf Top-Szenarien.
3–4 Wochen
Pflichten-Analyse
Klärung der konkret geltenden Vorschriften — branchen-, größen- und tätigkeits-spezifisch. Trennung in Pflicht-Liste und Best-Practice-Empfehlungen, jeweils mit benannten Rechtsgrundlagen.
2–3 Wochen
Konzept & Krisenstab
Erstellung des kompakten Konzept-Dokuments mit Geltungsbereich, Krisenstab-Aufstellung, Eskalations-Pfaden, Sofort-Maßnahmen pro Top-Szenario. Schlank gehalten — lesbar im Ernstfall um drei Uhr morgens.
3–4 Wochen
Tabletop & Übergabe
Durchspielen eines Top-Szenarios in geführter Übung mit dem Krisenstab. Auswertung der Schwächen, Korrektur des Konzepts, dokumentierte Lessons-Learned. Übergabe mit klarem Pflege-Pfad und Roadmap zu vertiefenden Schritten.
2–4 Wochen
Was Mandantinnen und Mandanten häufig fragen.
Worin unterscheidet sich Notfall- von Krisenmanagement?
Beide Begriffe werden in der Praxis oft synonym verwendet, fachlich besteht aber eine Abstufung. Ein Notfall ist ein Schadensfall mit nennenswerter, aber begrenzter Auswirkung — etwa der Ausfall eines Servers oder ein lokaler Brand. Eine Krise nimmt existenz- oder reputationsbedrohende Dimension an und erfordert einen konstituierten Krisenstab — etwa ein Ransomware-Angriff mit konzernweiter Verschlüsselung oder ein gravierender Datenschutzvorfall. Notfall- und Krisenmanagement deckt beide Stufen ab: Pläne für die abgrenzbaren Schäden, Krisenstabs-Strukturen für das, was darüber hinausgeht.
Brauchen kleine und mittelständische Unternehmen das überhaupt?
Tendenziell ja — wobei die Tiefe der Vorbereitung an die Größe angepasst sein darf und sollte. Ein 30-Mitarbeitenden-Unternehmen ohne Schicht-Betrieb braucht keine 24/7-Krisenstabs-Strukturen, aber sehr wohl einen benannten Verantwortlichen, einen plausiblen Sofort-Plan für die Top-Szenarien und eine Datensicherung, die im Ernstfall trägt. In der Praxis sind gerade mittelständische Unternehmen anfälliger — sie haben weniger personelle Reserve, weniger redundante IT und weniger Erfahrung mit Krisen-Lagen. Die Folge eines unvorbereiteten Vorfalls ist hier oft existenzbedrohender als bei Konzern-Strukturen.
Welche gesetzlichen Pflichten treffen mein Unternehmen konkret?
Das ist genau eine der drei Leitfragen unserer Beratung — pauschal nicht beantwortbar. Allgemeine Sorgfaltspflichten aus § 91 Abs. 2 AktG, § 43 GmbHG und dem StaRUG (Krisen-Früherkennung) treffen jede Geschäftsleitung. Branchenspezifisch werden die Pflichten in regulierten Sektoren — KRITIS, NIS2, DORA, BAIT/VAIT/MaRisk im Finanzsektor, GwG-bezogene Pflichten bei verpflichteten Unternehmen. Im Datenschutz: Art. 32 DSGVO verlangt Verfügbarkeit als Schutzziel, Art. 33 die Meldepflicht bestimmter Vorfälle. Welche Norm für Sie konkret gilt und in welcher Tiefe, klären wir im ersten Beratungsblock.
Wie lange dauert die Beratung?
Realistisch sind zwei bis vier Monate vom Projektstart bis zur Tabletop-Übung, abhängig vom Reifegrad Ihrer Organisation und der gewählten Tiefe. Mandanten mit unmittelbarem Anlass erhalten eine kompakte Status-Aufnahme als ersten Block in vier bis sechs Wochen; die Konzept- und Übungs-Phasen folgen darauf. Für regulatorische Akut-Lagen — etwa kurz vor einem Konzern-Audit oder einer NIS2-Prüfung — ist auch ein gestufter Einstieg möglich, der zunächst die formalen Lücken schließt und die Tiefe in einer zweiten Phase nachzieht.
Was kostet eine Beratung?
Die Kosten richten sich nach Geltungsbereich und Tiefe. Mandate werden als Tagessatz-Kontingent oder als phasenbezogener Festpreis ausgewiesen. Eine kompakte Beratung mit Resilienz-Check, Bedrohungs-Inventur, Pflichten-Analyse, schlankem Konzept und einer Tabletop-Übung für ein klar abgegrenztes mittelständisches Unternehmen liegt typischerweise im niedrigen fünfstelligen Bereich. Eine breitere Beratung mit Konzern-relevanten Aspekten oder regulatorischer Tiefe entsprechend höher. Im Erstgespräch erhalten Sie eine konkrete Aufwandsschätzung mit transparent ausgewiesenen Phasen.
Reicht die Beratung — oder brauchen wir ein vollwertiges BCMS?
Für viele Mittelständler ohne regulatorische Pflicht zu zertifiziertem BCMS reicht das schlanke Konzept der Beratung — mit jährlicher Pflege und einer Tabletop-Übung im laufenden Jahr. Ein vollwertiges BCMS nach ISO 22301 oder BSI-Standard 200-4 wird notwendig, wenn Konzernmutter, Großkunde, Versicherer oder Regulierung das verlangen — oder wenn die organisatorische Komplexität so hoch ist, dass die schlanke Form nicht mehr trägt. Wir empfehlen die ehrliche, an Ihre Lage angepasste Variante. Wenn ein BCMS sinnvoll wird, beschreiben wir den Pfad auf der separaten BCM-Beratungs-Seite.
Was passiert bei einem Vorfall mitten in der Beratung?
Wenn während eines laufenden Beratungs-Mandats ein Vorfall eintritt, schalten wir um auf Akut-Begleitung — Strukturierung der Lage, Krisenstab-Moderation, Behörden- und Versicherungs-Kommunikation, Lage-Dokumentation für die spätere forensische und juristische Aufarbeitung. Die technische Forensik übernimmt eine spezialisierte IR-Firma oder Ihre Cyber-Versicherung; wir sind keine technischen Incident-Responder, sondern strukturierende Begleitung. Die laufende Beratung wird unterbrochen und nach der Akut-Phase mit den Lessons-Learned des Vorfalls fortgesetzt.
Wie viel Aufwand verursacht das im laufenden Betrieb?
Im laufenden Betrieb nach Beratungs-Abschluss hält sich der Aufwand bei einem schlanken Konzept im Rahmen — typisch sind eine jährliche Tabletop-Übung mit dem Krisenstab (Halbtages-Termin), ein jährlicher Management-Review der Pläne (zwei bis drei Stunden), anlassbezogene Aktualisierungen bei größeren Änderungen der IT- oder Prozess-Aufstellung. In Summe meist drei bis fünf Personentage pro Jahr für Geschäftsleitung und Krisenstab. Bei vollwertigem BCMS ist der laufende Aufwand höher.
Welche Rolle spielt unser IT-Dienstleister?
Eine zentrale — bei den IT-bezogenen Notfall-Szenarien arbeiten wir eng mit Ihrem IT-Dienstleister oder Ihrer internen IT zusammen. Wiederanlauf-Zeiten von IT-Systemen, Backup-Strategie, Cloud-Anbieter-Verträge mit ihren SLAs, Disaster-Recovery-Setups: alle diese Aspekte werden vom IT-Dienstleister verantwortet, in der Beratung aber strukturiert geprüft. Wir machen sichtbar, wo Annahmen und Realität auseinanderlaufen — etwa wenn der Vertrag eine vierstündige Wiederanlauf-Zeit zusichert, die so noch nie getestet wurde.
Wie verhält es sich zu Cyber-Versicherungen?
Cyber-Versicherer fordern in der Regel ein dokumentiertes Notfall- und Krisenmanagement als Voraussetzung für die Police — und mit zunehmender Schadenshäufigkeit auch wachsende Tiefe. Ein schlankes, gelebtes Konzept aus unserer Beratung erfüllt häufig die formalen Anforderungen für mittelständische Policen. Bei höheren Versicherungs-Summen oder regulierten Branchen verlangen Versicherer zunehmend ein vollwertiges BCMS. Wir berücksichtigen die konkreten Anforderungen Ihrer Police im Beratungs-Mandat und stimmen das Konzept-Niveau mit Ihrer Versicherungs-Vermittlung oder dem Underwriter ab.
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