Transparenzregister

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG)

Transparenzregister

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG)

Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) verpflichtet seit dem 1. August 2021 alle Gesellschaften mit Sitz in Deutschland, ihre (fiktiv) wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zur Eintragung zu melden. Es wurde in Deutschland am 27.06.2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015). Als registerführende Stelle wurde die Bundesanzeiger Verlag GmbH vom Bundesministerium der Finanzen beliehen.

Zweck des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG), der Transparenzregister­einsichtnahme­verordnung (TrEinV), der Transparenzregister­gebühren­verordnung, der Transparenzregister­beleihungs­verordnung (TBelV), der Transparenzregister­datenübermittlungsverordnung (TrDüV) sowie der Indexdatenübermittlungsverordnung (IDÜV).

Das Transparenzregister wird in elektronischer Form geführt und enthält Eintragungen zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Dies sind nach § 3 GwG die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtseinheit oder Rechtsgestaltung letztlich steht. Durch die zentrale Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten sollen die Eigentums- und Kontrollstrukturen der Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen nachvollziehbar gemacht werden.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Unterstützung bei der Eintragung Ihres Unternehmens in das Transparenzregister
  • Im Rahmen von Geschäftspartnerprüfungen: Antrag auf Einsichtnahme von Auszügen aus dem Transparenzregister
552380644

Kontakt

Team Accounting & Outsourcing
E-Mail: accounting (at) dreyfield.de
Telefon: +49 (0) 89 12414-9020