Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz nicht zu

18. Februar 2023 | Letzte Aktualisierung:  17. Mai 2023
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Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz nicht zu

18. Februar 2023 | Letzte Aktualisierung:  17. Mai 2023

Der Gesetzentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz hat in der Bundesratsitzung vom 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Dies teilte der Bundesrat in seiner Unterrichtung 20/5688 vom 16.02.2023 mit (Link). Möglich ist nun die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Mit dem Entwurf (20/3442, 20/4909, 20/4910) wollte die Bundesregierung die EU-Richtlinie „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937) umsetzen. Inzwischen hat die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland eingereicht, weil die Richtlinie noch nicht umgesetzt worden ist. Die EU-Richtlinie hätte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 umgesetzt werden müssen.

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, öffentliche Einrichtungen, Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern ab dem 17. Dezember 2021 Meldekanäle zur Mitteilung von Rechtsverstößen einzurichten und Mitarbeiter darüber zu informieren. Mit unserem digitalen Online-Meldeportal Meldung Online stellen wir Ihnen ein umfangreiches Tools zur Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung. Außerdem unterstützen wir Sie als Externer Whistleblower-Beauftragter.

Quelle: Deutscher Bundestag, 17.02.2023 (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-934750)

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