Korruptionsprävention
Korruption erkennen, bekämpfen und vorbeugen.
Korruptionsprävention
Korruption erkennen, bekämpfen und vorbeugen.
Korruption erkennen, bekämpfen und vorbeugen.
Egal ob im Unternehmen, im Verein oder in der Politik: Korruption verliert nicht an „Attraktivität“. Auch der Mittelstand gerät zunehmend in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei Beteiligung an Korruptionssachverhalten drohen existenzbedrohende Ausschlüsse von öffentlichen Vergaben und harte Sanktionen. Als klassische Korruptionsdelikte gelten folgende Straftatbestände:
- § 331 StGB Vorteilsnahme
- § 332 StGB Bestechlichkeit
- § 333 StGB Vorteilsgewährung
- § 334 StGB Bestechung
- § 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
Von zentraler Bedeutung sind in diesem Fall Präventivmaßnahmen, um das Unternehmen bereits im Vorfeld vor Korruptionsvorfällen zu schützen. Dies gilt insbesondere in Anbetracht der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, wonach es für die Bemessung einer Geldbuße von Bedeutung sein kann, ob das Unternehmen ein effizientes Compliance-Management installiert hat. Auch eine nach Entdeckung einer Korruptionsstraftat erfolgte Optimierung entsprechender Regelungen kann bei Bemessung des Bußgeldes Berücksichtigung finden.
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen im Bereich der Korruptionsprävention sind vielfältig: von der Erstberatung über die Schulung und Sensbilisierung Ihrer Mitarbeiter bis zur Übernahme der Funktion als externer Antikorruptionsbeauftrater, beraten wir Sie kompetent.
Awareness-Schulungen
Schulungen und Sensbilisierung Ihrer Mitarbeiter - sowohl in Präsenz als auch online möglich.