Anlass

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

Anders als ein bestellter Datenschutz­beauftragter ist Beratung oft anlass-getrieben. Sie kommt zum Tragen, wenn ein konkretes Vorhaben oder ein konkretes Problem zu lösen ist. Viele Unter­nehmen unter­schreiten die Pflicht-Voraus­setzungen aus Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG, sind aber dennoch in voller Verantwortung für die Einhaltung. Andere haben einen internen Datenschutz­beauftragten und brauchen punktuelle Verstärkung bei Spezial­themen.

Software

Neue Software oder Cloud-Plattform

CRM, HR-Tool oder SaaS-Plattform werden eingeführt — DSGVO-Bewertung samt Auftrags­verarbeitungs-Vertrag und TOM-Konzept vor Vertrags­abschluss.

KI / Automation

KI- oder Automatisierungs-Projekt

Generative-AI-Tools, automatisierte Entscheidungs­findung oder Profiling — mit Datenschutz-Folgen­abschätzung nach Art. 35 und ggf. AI-Act-Bewertung.

Betroffenenrecht

Auskunfts- oder Lösch­anfrage

Eine betroffene Person fordert ihre Daten oder deren Löschung — Sie müssen rechts­sicher antworten und die Monats­frist nach Art. 12 Abs. 3 wahren.

Vorfall

Daten­panne im Betrieb

Daten­leck, verlorener Laptop, fehl­geleitete E-Mail — Unter­stützung bei der 72-Stunden-Meldung nach Art. 33, der Betroffenen­benachrichtigung und der Doku­mentation.

Behörde

Behörden-Anfrage oder Prüfung

Die Aufsichts­behörde stellt Fragen oder kündigt eine Vor-Ort-Prüfung an — wir bereiten die Antwort fachlich auf und sortieren die Doku­mentation.

Wachstum

Wachstum oder Restrukturierung

Ihr Unter­nehmen wächst über die 20-Personen-Schwelle, fusioniert oder gliedert Bereiche aus — neue Verarbeitungs­strukturen brauchen DSGVO-Bewertung.

Drittland

Internationaler Datentransfer

Daten fließen in Dritt­länder — Standard­vertrags­klauseln, Trans­fer-Impact-Assess­ment, Bewertung von US-Cloud-Anbietern nach DPF-Adäquanz­beschluss.

Bestandsaufnahme

Erstmalige Standort­bestimmung

Sie wollen Klarheit darüber, wo Ihr Unter­nehmen in Sachen DSGVO steht — bevor jemand anderes (Aufsichts­behörde, Kunde, Versicherung) die Frage stellt.

Hinweis

Beratung ersetzt keinen bestellten Datenschutz­beauftragten, wenn die Bestellungs­pflicht greift. Wenn Sie unsicher sind, ob die Pflicht für Ihr Unter­nehmen besteht, klärt das Erst­gespräch diese Frage zuerst — auch wenn die ehrliche Empfehlung dann lautet, dass ein DSB-Mandat das richtigere Format wäre.

Datenpannen-Spezial

Wenn es ernst wird: 72 Stunden zur Meldung.

Eine Daten­panne ist der häufigste Akut-Anlass, in dem unsere Beratung gefragt wird — Daten­leck, Phishing-Folgen, fehl­geleitete E-Mail-Verteiler, verlorener Laptop. Art. 33 DSGVO setzt eine harte Frist: 72 Stunden ab Kenntnis­nahme zur Meldung an die Aufsichts­behörde. Die Frist beginnt nicht mit dem Vorfall, sondern mit dem Moment, in dem Ihr Unter­nehmen Kenntnis erlangt. So sieht der Ablauf in unserer Akut-Begleitung aus.

Stunde 0

T = 0

Vorfall erkannt

Erste Lage-Erfassung gemeinsam mit Ihrer IT — was ist passiert, welche Daten sind betroffen, wer hat Kenntnis erlangt und wann?

  • Sofort­dokumentation der bekannten Fakten
  • Eindämmungs-Maßnahmen mit IT-Team
  • Kreis der Mit­wisser definieren

aktivier­bar binnen 1 Stunde — auch ohne laufendes Mandat

Stunde 0–24

+24h

Risiko-Bewertung

Strukturierte Analyse: Welche Kategorien personen­bezogener Daten? Welcher Personen­kreis? Welches Schadens-Potenzial? Greift die Melde­pflicht — oder ist der Vorfall nach Art. 33 Abs. 1 ausnahms­weise nicht zu melden?

  • Bewertung nach DSK-Kurz­papier Nr. 18
  • Vorbereitung der Melde-Inhalte
  • Klärung Art. 34-Pflicht zur Betroffenen­info

methodisch dokumentiert für Aufsicht und Versicherer

Stunde 24–72

+72h

Meldung an Aufsicht

Erst­entwurf der Melde-Anzeige nach Art. 33 — wir formulieren, Sie als Verant­wortlicher zeichnen. Bei zeitlicher Enge: stufige Meldung mit Nach­meldung später ergänzbar (Art. 33 Abs. 4 lässt das ausdrücklich zu).

  • Meldung über das jeweilige Aufsichts-Portal
  • Begründung bei Verzug über 72 h
  • Vollständige Vorfalls-Doku im Verzeichnis

Art. 33 DSGVO — Frist­wahrung mit Begründungs-Option

danach

Folge

Betroffene & Lessons Learned

Wenn voraussichtlich hohes Risiko für die Betroffenen besteht — Individual­benachrichtigung nach Art. 34. Anschließend strukturelle Auf­arbeitung: TOM-Anpassung, Schulung, Verfahrens-Verbesserung.

  • Entwurf der Betroffenen-Info
  • Schwächen-Analyse für TOMs
  • Behörden-Rückfragen begleiten

Art. 34 DSGVO — bei hohem Risiko verpflichtend

Aktivier­barkeit

Die Akut-Begleitung steht auch ohne laufendes Mandat zur Verfügung. In der ersten Stunde sind wir erreichbar, ab dem Erst­kontakt übernehmen wir die Lage-Strukturierung — die forensische IT-Spuren­sicherung übernimmt Ihre IT-Forensik oder Cyber-Versicherung. Wir sind die Brücke zwischen Vorfall und Aufsichts­behörde, nicht die technische Forensik.

Akuter Vorfall?

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz — die 72-Stunden-Uhr läuft ab Kenntnis­nahme.

Beratungs­felder

Was wir konkret beraten.

Die folgenden Themen decken den typischen Beratungs­bedarf eines mittel­ständischen Unter­nehmens ab. Wir kombinieren sie zu Projekt­paketen oder bearbeiten sie als Einzel­aufträge — je nachdem, wie umfassend Ihr aktueller Bedarf ist. Drei Cluster: Compliance-Grund­lagen, Spezial­themen und operative Unter­stützung.

Cluster 1 · Compliance-Grundlagen

Die Basis jeder DSGVO-Konformität — die Dokumente und Strukturen, die in der Verantwortung des Verantwortlichen liegen und in jeder Aufsichts­prüfung verlangt werden.

Bestandsaufnahme

DSGVO-Standort­bestimmung

Strukturierte Erfassung Ihrer Daten­flüsse, Verarbeitungen und IT-Systeme. Lücken-Analyse gegen DSGVO und BDSG. Grundlage jeder weiteren Maßnahme.

Art. 30 DSGVO

Verzeichnis von Verarbeitungs­tätigkeiten

Erstellung und Pflege des VVT als Word- oder Confluence-Dokument — fortschreibungs­fähig im Tages­geschäft, mit Rechts­grundlagen, Empfänger­kategorien, Lösch­fristen.

Art. 28 DSGVO

AV-Verträge prüfen und erstellen

Bewertung bestehender Auftrags­verarbeitungs-Verträge, Erstellung eigener Standard­verträge für Ihre Lieferanten, Trans­fer-Impact-Assess­ment bei Dritt­staaten­bezug.

Art. 32 DSGVO

TOM-Konzept

Technisch-organisatorische Maßnahmen — Zugriffs­rechte, Verschlüsselung, Backup-Strategie, Datenträger­vernichtung, Incident-Response-Plan, dokumentations­fest aufbereitet.

Cluster 2 · Spezial-Themen

Komplexere Sach­verhalte, die punktuell auftreten und juristisch-methodische Tiefe erfordern — oft im Rahmen einer Software-Einführung, eines internationalen Projekts oder einer neuen Verarbeitung mit hohem Risiko­profil.

Art. 35 DSGVO

Datenschutz-Folgen­abschätzung

Strukturierte DSFA bei Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko — typische Anlässe: KI-Systeme, Mitarbeiter-Monitoring, Tracking, Profiling. Inklusive vorheriger Konsultation nach Art. 36, falls erforderlich.

Web-Compliance

Datenschutz­erklärung & Cookie-Banner

Rechts­sichere Datenschutz­erklärung für Ihre Website inklusive Cookie-Layer, Third-Party-Tracker, Embed-Hinweise und TTDSG-konformer Einwilligung.

SaaS / Cloud

Software- und Cloud-Bewertung

DSGVO-Check vor Vertrags­abschluss — von Microsoft 365 über CRMs und HR-Tools bis zu KI-Plattformen und Marketing-Automation. Mit AVV-Prüfung und Trans­fer-Bewertung.

Art. 44–49

Internationaler Datentransfer

Standard­vertrags­klauseln (SCC), Trans­fer-Impact-Assess­ment, Bewertung von US-Cloud-Anbietern nach DPF-Adäquanz­beschluss, Binding Corporate Rules bei Konzern­strukturen.

Cluster 3 · Operative Unterstützung

Konkrete Hilfe in Situationen, in denen Geschwindigkeit und Erfahrung zählen — ein Vorfall ist eingetreten, eine Prüfung steht bevor, oder die Beleg­schaft ist aktuell zu schulen.

Art. 33 DSGVO

Daten­pannen-Beratung

Ad-hoc-Unter­stützung im Vorfall: 72-Stunden-Meldung an die Aufsichts­behörde, Bewertung der Betroffenen­benachrichtigung nach Art. 34, vollständige Vorfalls-Dokumentation.

Audit

Audit-Vorbereitung

Vorbereitung auf eine Prüfung der Aufsichts­behörde — Dokumentations-Check, Probe­befragung, Antwort­strategie, Begleitung im Termin.

Schulung

Mitarbeitenden-Schulung

Online über Microsoft Teams oder vor Ort — Datenschutz-Grund­lagen für die gesamte Beleg­schaft, mit Teilnahme­zertifikat und audit-fester Schulungs­dokumentation.

DSB-Verstärkung

Beratung für internen DSB

Sie haben einen internen DSB, brauchen aber externe Verstärkung bei Spezial­themen — wir liefern Zweit­meinung, methodische Tiefe und operative Hands-on-Hilfe.

Mandats-Modelle

Drei Formate auf einer Skala — von akut bis strukturell.

Unsere drei Mandats-Modelle unter­scheiden sich in der zeit­lichen Tiefe und im Bindungs­grad. Je nachdem, ob Sie eine akute Krisen­situation auflösen, ein definiertes Projekt umsetzen oder kontinuierliche Verfügbar­keit brauchen — die Wahl bestimmt sich aus Ihrem Anlass. Ein Wechsel zwischen den Modellen ist im laufenden Mandat jederzeit möglich.

akut
01
02
03
strukturell

01 · Akute Reaktion

Notfall-Lead

Reaktion in < 1 Std. · Stunden­basierte Abrechnung

Krisen­reaktion bei Daten­pannen, Aufsichts­behörden-Anfragen oder kurzfristigen Anlässen. Operatives Lead in der ersten Phase, Erst­entwurf der Behörden­meldung, Begleitung der Betroffenen­benachrichtigung. Aktivier­bar auch ohne laufendes Mandat.

02 · Definierter Scope

Festpreis-Projekt

Laufzeit 2–8 Wochen · Pauschal­betrag

Klar abgegrenzte Aufgabe mit definiertem Liefer­umfang — VVT erstellen, AVV-Paket prüfen, DSFA durchführen, Audit vorbereiten. Pauschal­betrag im Angebot, mit Zeit­plan und Ergebnis-Definition. Geeignet bei klarem Auftrag.

03 · Laufende Beratung

Stunden­kontingent

Volumen pro Quartal · Rest­stunden übertragbar

Gebuchtes Stunden­paket für punktuellen Abruf — Software-Bewertung, AVV-Prüfung, ad-hoc-Fragen aus den Fach­abteilungen. Geeignet bei wieder­kehrendem, aber unregelmäßigem Bedarf, der keine Bestellung als DSB rechtfertigt.

Abgrenzung

Beratung oder externer Datenschutz-Beauftragter?

Beide Formate haben ihren Platz. Datenschutz­beratung deckt Projekt- und Themen­bedarf ab; ein DSB-Mandat ist die strukturelle Lösung für laufende Verantwortung mit Bestellungs­pflicht. Die Wahl hängt von der Pflicht-Lage Ihres Unter­nehmens, der Größe und dem Tempo Ihrer Veränderungen ab. Im Erst­gespräch klären wir das gemeinsam.

Datenschutz­beratung

Projekt­bezogen, flexibel, ohne Mindest­laufzeit.

  • Kein laufendes Mandat — Sie buchen den konkreten Anlass, das konkrete Projekt, das konkrete Stunden­kontingent.
  • Volle Flexibilität bei Themen­wahl und Umfang — von der einzelnen AVV-Prüfung bis zum mehr­wöchigen DSFA-Projekt.
  • Auch ergänzend zu einem internen DSB sinnvoll — als Zweit­meinung, methodische Tiefe oder bei Engpässen.
  • Notfall-Reaktion innerhalb von Stunden — ohne dass dafür ein laufendes Mandat erforderlich ist.
  • Erfüllt nicht die Bestellungs­pflicht aus Art. 37 DSGVO, wenn diese für Ihr Unter­nehmen greift.
Externer Datenschutz-Beauftragter

Strukturell, weisungs­frei, dauerhaft eingebunden.

  • Bestellung und Behörden­meldung nach Art. 37 DSGVO — die externe Bestellung erfüllt die gesetzliche Pflicht und löst den Interessen­konflikt einer internen Lösung.
  • Fester Ansprech­partner für Mitarbeitende, Geschäfts­führung und Aufsichts­behörden — als Dauer­funktion im Unter­nehmen verankert.
  • Direkte Berichts­linie zur Geschäfts­leitung nach Art. 38 Abs. 3, regelmäßige interne Berichterstattung.
  • Pauschal­preise statt Stunden­satz — der Mandats­umfang wird im Erst­gespräch festgelegt, der Preis bleibt für die Laufzeit unverändert.
  • Sinnvoll ab Pflicht-Lage oder bestimmter Unter­nehmens­größe — bei rein punktuellem Bedarf ist Beratung effizienter.

Was wir nicht leisten

Datenschutz­beratung ist keine Rechts­beratung im Sinne des RDG. Wir übernehmen keine Vertretung in Bußgeld­verfahren oder vor Gericht — anwaltliche Vertretung organisieren wir bei Bedarf über unser Partner-Netzwerk. Die datenschutz­rechtliche Verantwortung verbleibt nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 DSGVO beim Verantwortlichen, also bei Ihrem Unter­nehmen.

Vorgehen

So läuft ein Beratungs­projekt ab.

Vom Erst­gespräch bis zur Ergebnis­übergabe vergehen je nach Projekt­größe zwei bis acht Wochen. Sie haben in dieser Zeit etwa vier bis zehn Stunden eigenen Aufwand — abhängig vom Umfang und der Anzahl einbezogener Fach­abteilungen. Bei Notfällen wie einer Daten­panne starten wir innerhalb von Stunden.

01

Erst­gespräch

30-minütiges Gespräch zur Klärung Ihres konkreten Anlasses, der Unter­nehmens­situation und der erwarteten Ergebnisse. Vertraulich und ohne Verpflichtung. Bei Pflicht-Unsicherheit prüfen wir zuerst, ob Beratung das passende Format ist.

~30 Min · vertraulich

02

Angebot & Scoping

Sie erhalten ein Angebot mit konkretem Leistungs­umfang, Zeit­plan und Ergebnis-Definition. Bei Festpreis-Themen ein Pauschal­betrag, bei laufenden Themen ein Stunden­kontingent. Schriftliche Beauftragung mit klaren Liefer­objekten.

2–3 Werk­tage

03

Bestands­aufnahme

Workshop mit den relevanten Fach­abteilungen, Sichtung Ihrer Doku­mentation, Erfassung der Verarbeitungs­tätigkeiten und IT-Land­schaft. Output: strukturierter Status quo als Arbeits­grundlage für die Umsetzung.

1–2 Wochen

04

Umsetzung & Übergabe

Konzepte, Verträge oder Bewertungen werden erstellt, mit Ihnen abgestimmt und übergeben. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung in den Fach­abteilungen mit zusätzlichen Stunden — nahtlos auf das Mandat aufbauend.

je nach Scope

Häufige Fragen

Was Mandanten häufig fragen.

Reicht Beratung statt einem externen Datenschutz-Beauftragten?

Wenn die Bestellungs­pflicht aus Art. 37 DSGVO oder § 38 BDSG für Ihr Unter­nehmen greift — nein. Die Pflicht muss erfüllt werden, und das geht nur durch eine ordnungs­gemäße Bestellung. Wenn keine Pflicht greift, ist Beratung in der Regel das passendere Format: flexibel, projekt­bezogen, ohne Mindest­laufzeit. Im Erst­gespräch klären wir die Pflicht-Lage zuerst — auch wenn die Empfehlung dann ein DSB-Mandat ist.

Wie schnell können Sie bei einer Daten­panne reagieren?

Innerhalb von Stunden. Bei Daten­pannen ist die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO kritisch — und sie beginnt mit Kenntnis­nahme, nicht mit Vorfall­ende. Wir sind erreichbar, übernehmen die Risiko-Bewertung, liefern den Erst­entwurf der Meldung an die Aufsichts­behörde und begleiten — falls erforderlich — die Individual­benachrichtigung der Betroffenen nach Art. 34. Auch ohne laufendes Mandat aktivierbar.

Können Sie auch ergänzend zu unserem internen DSB beraten?

Ja, das ist ein typischer Anwendungs­fall. Interne DSBs haben oft die operative Routine, brauchen aber externe Verstärkung bei Spezial­themen wie Cloud-Migration, KI-Einführung, internationalen Daten­transfers oder DSFA-Methodik. Wir liefern Zweit­meinung, juristische Tiefe und operative Hands-on-Hilfe — ohne mit der internen Funktion zu konkurrieren.

Findet die Beratung online oder vor Ort statt?

In der Regel beides — abhängig vom Anlass. Erst­gespräche, Workshops mit Fach­abteilungen und laufende Abstimmungen finden meist online über Microsoft Teams statt. Bei Bestands­aufnahmen mit IT-Sichtung, Audit-Begleitung oder vor-Ort-Schulungen sind wir auch persönlich vor Ort — bundes­weit, ohne separate Reise­kosten­berechnung im Pauschal­modell.

Übernehmen Sie auch Verantwortung im Beratungs-Mandat?

Die datenschutz­rechtliche Verantwortung nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 DSGVO verbleibt beim Verantwortlichen — also bei Ihrem Unter­nehmen. Das ist gesetzlich festgelegt und gilt unabhängig vom Beratungs- oder DSB-Mandat. Wir haften vertraglich für die fachliche Qualität unserer Beratung im üblichen Rahmen einer Beratungs­leistung.

Was kostet Datenschutz­beratung?

Bei Festpreis-Projekten ein Pauschal­betrag im Angebot — abhängig von Scope und Komplexität, transparent vor Beauftragung. Bei laufenden Themen ein Stunden­kontingent mit fest kalkuliertem Stunden­satz. Notfall-Lead-Mandate werden nach tatsächlich angefallenem Aufwand abgerechnet. Eine konkrete Größen­ordnung nennen wir gerne im Erst­gespräch, sobald wir Ihren Anlass kennen.

Kontakt

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Wir beraten Sie gerne zum Thema Datenschutzberatung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

Lieber telefonisch? +49 8912414 9000