Geldwäsche-Prävention

Illegale Geldströme frühzeitig erkennen und verhindern.

Geldwäsche-Prävention

Illegale Geldströme frühzeitig erkennen und verhindern.

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Illegale Geldströme frühzeitig erkennen und verhindern.

Das im Jahr 2012 in Kraft getretene Geldwäschegesetz (GwG) hat zum Ziel Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Durch das Geldwäschegesetz werden Unternehmen besondere Pflichten auferlegt, um deren Geschäfte transparenter zu machen.

Dreyfield unterstützt Sie bei der Risikoanalyse, der Überprüfung von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern, bei der Aus- und Überarbeitung interner Sicherungsmaßnahmen sowie bei der Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten und hilft, Geldwäsche-Verstöße aufzuklären.

Auf Wunsch übernimmt Dreyfield auch die Kommunikation und Abstimmung mit relevanten Gremien, Behörden und stellt bei Bedarf auch die Geldwäschebeauftragten für Ihr Unternehmen.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Bereich der Geldwäscheprävention sind vielfältig: von der Erstberatung über die Schulung und Sensbilisierung Ihrer Mitarbeiter bis zur Übernahme der Funktion als externer Geldwäschebeauftragter, beraten wir Sie kompetent.

Geschäftspartnerprüfung (Know-Your-Customer)

Überprüfung und Identifizierung von Vertragspartnern, Klärung des wirtschaftlich Berechtigten.

Mitarbeiter­überprüfung (Know-Your-Employee)

Überprüfung von Mitarbeitern auf Sorgfalt und Zuverlässigkeit i.S. des Gewerberechts.

Anti-Geldwäsche-Schulungen

Durchführung von Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter - sowohl in Präsenz als auch online möglich.

Externer Geldwäsche­beauftragter

Wir übernehmen die Funktion des Geldwäsche­beauftragten.